Widerspruch gegen Abitursnote

Weitgehend unbekannt unter Schülern: bei Zweifeln am rechtmäßigen oder korrekten Zustandekommen der Note kann der Abiturient nach Bekanntwerden der Abiturs-Ergebnisse einen Antrag stellen auf Einsicht in die Prüfungsakten – innerhalb eines Monats. Daß das Ergebnis nicht so ist, wie man es gerne gehabt hätte, kann ohne weiteres an der Aufgabenstellung liegen (z.B. formale Fehler/Verfahrensfehler). Das gilt für Englisch ebenso wie in der Vergangenheit für Biologie und Mathe. Nicht wenige Schüler und Eltern suchen mittlerweile mit einer Klage vor Gericht ihr Recht.

Selbstverständlich kann die Note auch beanstandet werden wegen Fehlern in der Beurteilung der einzelnen Arbeit. Hilfreich ist in diesem Falle eine Gegendarstellung  durch einen erfahrenen Fachlehrer. Aber natürlich kann auch erstmal der Betroffene selbst seine Kritik äußern, so gut ihm das Maul gewachsen ist. Damit ist der Vorgang eingeleitet und dokumentiert. Einen Rechtsanwalt kann man immer noch bemühen. Das könnte durchaus nötig sein, z.B. wenn der Widerspruch erstmal abgewiesen wird. Das ist leider oft der Fall. In der Behörde arbeitet niemand mehr als er/sie muß.

Nicht vergessen: Wenn Du Einsicht in Deine Akte nimmst, normalerweise im Sekretariat der Schule, bitte darum, eine Kopie machen zu dürfen, sonst war der ganze Aufwand umsonst. Solche Kopien sind heutzutage gang und gäbe. Ist der Schul-Kopierer grade nicht startbereit, nimm die hochauflösende Kamera aus der Tasche und mach ein paar gute Aufnahmen mit Tageslicht. Mit der Kamera bekommst Du auch die farblichen Randnotizen der Prüfer auf die Platte. Zusätzliche SW-Kopien mit der schuleigenen Maschine können aber nicht schaden. Sei darauf gefaßt, daß Du diese Kopien bezahlen mußt.

Wer erst später in seine Abi-Klausuren Einsicht nehmen möchte, sozusagen aus Liebhaberei, hat in NRW dazu 10 Jahre Zeit.

Der Deutlichkeit halber noch einmal: Reichst Du einen Widerspruch ein, so muß die Monatsfrist eingehalten werden. Dieser Widerspruch kann formlos abgegeben werden (im Sekretariat der Schule, gegen Empfangsquittung, oder per Einschreiben mit Rückschein). Der Widerspruch braucht also zunächst keine detaillierte Begründung.

Mehr dazu erfährst Du über Mail oder (besser) per Anruf bei Deiner zuständigen Bezirksregierung. Welches der Ämter bei dieser Bezirksregierung für Dich zuständig ist, sagt Dir das Sekretariat der Schule. Dein Ansprechpartner dort ist auf Wider-sprüche spezialisiert und wird Dir bereitwillig Auskunft geben. Nach unverbindlicher Schätzung einer Sachbearbeiterin in Arnsberg ist ein Drittel aller Widersprüche erfolgreich. Zum amtlichen Prozedere bei Beschwerden und Widersprüchen hier mehr.

Der offizielle Wortlaut des MSW zum Widerspruchsverfahren im Abitur:

§ 43 Widerspruch und Akteneinsicht
(1) Bei Widersprüchen gegen Beschlüsse des Zentralen Abiturausschusses und der Fachprüfungsausschüsse entscheidet der bei der oberen Schulaufsichtsbehörde gebildete Widerspruchsausschuss.
(2) Der bei der oberen Schulaufsichtsbehörde gebildete Widerspruchsausschuss besteht aus zwei für die gymnasiale Oberstufe zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen oder Dezernenten, von denen eine oder einer den Vorsitz führt, sowie einer verwaltungsfachlichen Dezernentin oder einem verwaltungsfachlichen Dezernenten. Die Leiterin oder der Leiter der Behörde bestimmt die Mitglieder des Ausschusses und die Führung des Vorsitzes.
Bei Widersprüchen gegen Leistungsbeurteilungen zieht die oder der Vorsitzende die zuständige Fachdezernentin oder den zuständigen Fachdezernenten zur Beratung hinzu.
(3) Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigkeit deren Eltern, erhalten auf Antrag Einsicht in die sie betreffenden Prüfungsakten. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei der Schule zu stellen.
Auszug aus : Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) vom 5. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2011

Unter www.tresselt.de findet sich einiges mehr zu Verfahrensregelungen für die Bearbeitung von Widersprüchen und Beschwerden bei Schulen und Schulaufsichts-behörden (ZIP-Datei unter Downloads).

Ins juristische Detail geht Leistungsbewertungen in der Schule, eine vorzügliche Darstellung, die auch Widerspruchsverfahren und ihre Chancen im Abitur streift.

Und hier noch ein recht brauchbares Fachbuch, verständlich geschrieben:                 Christian Birnbaum: Mein Recht bei Prüfungen. dtv. 207 Seiten. € 9,50

ACHTUNG: Dieser Beitrag ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Er kann Ungenauigkeiten und Fehler enthalten, entspricht nicht der aktuellen Rechtslage und ersetzt im Ernstfall nicht die Hilfe eines Fachanwalts für Schul- und Prüfungsrecht.

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