Wenn alle Stricke reißen …
Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn bereits eine Jahrgangsstufe in der gymnasialen Oberstufe wiederholt wurde. Wenn die Schülerin oder der Schüler die Abiturprüfung nicht bestanden hat, wiederholt sie oder er das zweite Jahr der Qualifikationsphase. Hat eine Schülerin oder ein Schüler am Ende des Wiederholungsjahres die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erreicht oder die Abiturprüfung erneut nicht bestanden, so muss sie oder er die gymnasiale Oberstufe verlassen (hier die Quelle dazu).
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